Impressum
Daniel Scherer Rohrreiniger
Tel.: 08361 / 9255339
E-Mail: info@rohrreinigung-scherer.de
Inhaber: Daniel Scherer
Firmensitz/ Registergericht: Lärchenstraße 2, 87484 Nesselwang
USt-IdNr.: DE339719555
Inhaltlich verantwortlich: Daniel Scherer
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Urheberrecht
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Allgemeine Geschäftsbedingungen:
1.Wir verpflichten uns, die uns übertragenen Rohrreinigungsarbeiten nach besten Wissen und Gewissen durchzuführen.Es werden modernste Maschinen eingesetzt, die für eine erfolgreiche Arbeit Voraussetzung sind. Hierbei liegt es im pflichtgemäßen Ermessen des ausführenden Monteurs, die Fräsmaschine oder das Hochdruckgerät einzusetzen.
2.Werden durch unsere Maschinen nachweisbare Schäden verursacht, so haften wir für diese Schäden und deren Beseitigung.Dagegen wird keine Haftung übernommen für solche Schäden, die an überalterten Rohrleitungen oder Geräten infolge von Brüchigkeit oder übergroßer Verschmutzung verursacht werden und auch nicht für Schäden an unsachgemäß verlegten Abwasserleitungen. Ebenso entfällt jegliche Haftung unsererseits, wenn die Verstopfungen durch harte Gegenstände – wie z.B. Zementreste, Steine oder Metallteile – hervorgerufen werden.In diesen Fällen werden die Arbeiten abgebrochen und die bis dahin geleisteten Dienste in Rechnung gestellt.
3.Beanstandungen und Reklamationen finden nur dann Berücksichtigung, wenn sie uns innerhalb von 8 Tagen nach Ausführung der Dienstleistung schriftlich mitgeteilt werden. Reklamationen heben die Zahlungsfrist nicht auf.
4.Zahlungsbedingungen: Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Bei Nichteinhaltung werden unter Vorbehalt der Geltendmachung aller Rechte die banküblichen Zinsen berechnet.Eine Verrechnung von Rohrreinigungskosten mit dem Hausbesitzer oder einer Hausverwaltungsgesellschaft sind Angelegenheit des Auftraggebers.
5.Der Termin für Rohrreinigungsarbeiten an Großobjekten, z.B. gesamte Wohnblocks oder große Mietshäuser wird von uns rechtzeitig durch einen oder mehreren Aushängen im jeweiligen Objekt bekannt gegeben.Es ist erforderlich, dass die Monteure Zutritt zu allen Etagenwohnungen haben, die unterhalb der Wohnungen liegen, deren Abflussleitungen gereinigt werden.Sollten in Kellerräumen Abwasserleitungen vorhanden sein, dann müssen diese Kellerräume dementsprechend leergeräumt werden, oder frei zugänglich sein.Treten durch die Nichtbeachtung dieser Erfordernisse in verschlossen gebliebenen Wohnungen oder Kellerräumen durch einen eventuell eintretenden Wasserrückstau oder plötzlichen Rohrbruch Schäden ein, übernehmen wir keine Haftung.
6.Mit der Unterschrift auf dem Arbeitsbericht, z.B. des Bestellers oder Mieters, erkennt dieser die beigefügten Dienstleistungs- und Zahlungsbedingungen an.